Ab wann muss ich E-Rechnungen empfangen können?
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können, ohne Übergangsfrist. Dafür reicht ein E-Mail-Postfach.
Stand 08.10.2026, Quelle: Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Stand 2. Juni 2026, Abschnitt 14.1 Abs. 5Stand 08.10.2026, Quelle: BMF-FAQ zur E-Rechnung, Stand März 2026, Frage 8 und 12
Zeitplan der E-Rechnungspflicht
Ab wann muss ich selbst E-Rechnungen schreiben?
Für Rechnungen an andere Unternehmen spätestens für Umsätze ab dem 1. Januar 2028. Bis Ende 2026 sind noch Papier oder – mit Zustimmung – andere Formate erlaubt; für 2027 gilt das nur noch bei höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz.
Stand 08.10.2026, Quelle: § 27 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 und 2
Alle Fristen im Überblick
Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?
Eine normale PDF nicht. Eine E-Rechnung braucht ein strukturiertes Format nach der Norm EN 16931, etwa XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1 – ohne die Profile MINIMUM und BASIC-WL.
Stand 08.10.2026, Quelle: Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Stand 2. Juni 2026, Abschnitt 14.1 Abs. 2 und 14
XRechnung oder ZUGFeRD?
Wie öffne ich eine XRechnung?
Eine XRechnung ist eine XML-Datei, die man mit einem Viewer lesbar macht. Ziehe sie oben in das Werkzeug: Du siehst die Rechnung wie auf Papier und kannst sie als PDF speichern. Auch die Finanzverwaltung nennt einen eigenen Viewer.
Stand 08.10.2026, Quelle: BMF-FAQ zur E-Rechnung, Stand März 2026, Frage 12a
XRechnung als PDF speichern
Muss ich die XML-Datei aufbewahren?
Ja. Rechnungen sind acht Jahre aufzubewahren, und bei einer E-Rechnung muss der strukturierte Teil unverändert in seiner ursprünglichen Form vorliegen. Ein PDF-Ausdruck ersetzt die XML-Datei nicht.
Stand 08.10.2026, Quelle: § 14b UStG, § 14b Abs. 1Stand 08.10.2026, Quelle: BMF-Schreiben vom 15.10.2025, Rn. 60
Was beim Speichern zu beachten ist