E-Rechnung Klartext XRechnung und ZUGFeRD öffnen, verstehen und als PDF speichern – ohne Upload

100 % lokal – nichts wird hochgeladen

E-Rechnung kostenlos öffnen – XRechnung und ZUGFeRD ohne Upload

Datei hineinziehen und die Rechnung lesen wie auf Papier. Dazu eine Vorprüfung nach den offiziellen Regeln, Fehlercodes in normaler Sprache und Export als PDF oder CSV.

Geprüft nach XRechnung 3.0.2, KoSIT-Regeln vom 31.08.2026. Stand 08.10.2026, Quelle: KoSIT, Versionen und Bundles der XRechnung · Was die Fehlercodes bedeuten · Wie die Vorprüfung entsteht

E-Rechnung hierher ziehen

XRechnung als XML (UBL oder CII) oder ZUGFeRD/Factur-X als PDF · auch mehrere Dateien

Deine Rechnung bleibt auf deinem Rechner. Es wird nichts hochgeladen. Die Datei wird nur in deinem Browser gelesen. Es gibt keinen Server, keine Cookies und kein Tracking.
So prüfst du das selbst
  1. Öffne die Entwicklerwerkzeuge deines Browsers (Taste F12) und dort den Reiter „Netzwerk“. Wenn du eine Rechnung öffnest, wird keine Datei an einen Server geschickt.
  2. Oder: Lade diese Seite einmal, trenne dann die Internetverbindung und öffne eine Rechnung. Es funktioniert weiter.
  3. Technisch verbietet die Sicherheitsrichtlinie der Seite (Content-Security-Policy) Verbindungen zu fremden Servern. Der Quellcode ist offen auf GitHub.

Ausprobieren mit Beispielrechnungen

Alle Beispiele sind frei erfunden. Namen, Adressen und Bankdaten gehören niemandem.

Die fünf wichtigsten Fragen zur E-Rechnung

Ab wann muss ich selbst E-Rechnungen schreiben?

Für Rechnungen an andere Unternehmen spätestens für Umsätze ab dem 1. Januar 2028. Bis Ende 2026 sind noch Papier oder – mit Zustimmung – andere Formate erlaubt; für 2027 gilt das nur noch bei höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz.

Stand 08.10.2026, Quelle: § 27 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 und 2

Alle Fristen im Überblick

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