E-Rechnung Klartext XRechnung und ZUGFeRD öffnen, verstehen und als PDF speichern – ohne Upload

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ZUGFeRD-Rechnung prüfen

Eine gültige ZUGFeRD-Rechnung ist eine PDF mit eingebetteter XML-Datei in Version 2.0.1 oder neuer und in einem Profil ab BASIC; MINIMUM und BASIC-WL gelten nicht als E-Rechnung. Prüfen kannst du das, indem du die PDF in einen Viewer lädst, der die XML ausliest, Profil und Version anzeigt und Summen sowie Pflichtangaben nachrechnet.

Stand 08.10.2026, Quelle: Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Stand 2. Juni 2026, Abschnitt 14.1 Abs. 14Stand 08.10.2026, Quelle: FeRD: FAQ zu ZUGFeRD, Stand 07.09.2026, Profile

Stand: 8. Oktober 2026 · Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung · von Thomas Freimoser

Merkmale einer gültigen ZUGFeRD-Rechnung

Die Profile im Überblick

Profile nach FeRD; Kennung (BT-24) laut den offiziellen ZUGFeRD-Beispielrechnungen 2.5.2 bzw. der XRechnung-Spezifikation. * Die Kennungen von MINIMUM und BASIC WL stehen in der ZUGFeRD-Spezifikation, die FeRD nur gegen Angabe von Kontaktdaten abgibt; sie sind hier deshalb nicht aufgeführt. Stand 08.10.2026.
ProfilInhaltGilt als E-RechnungKennung im XML (BT-24)
MINIMUMNur Kopfdaten und Gesamtbeträge, keine Positionen, keine Steueraufschlüsselung; BuchungshilfeNeinnur in der Spezifikation*
BASIC WLAlle Angaben zur Buchung auf Dokumentebene, keine Positionen; BuchungshilfeNeinnur in der Spezifikation*
BASICUntermenge der EN 16931 für einfache RechnungenJa; Empfang nach Abspracheurn:cen.eu:en16931:2017#compliant#urn:factur-x.eu:1p0:basic
EN 16931 (COMFORT)Bildet die EN 16931 vollständig abJaurn:cen.eu:en16931:2017
EXTENDEDErweiterung für komplexe Abläufe (z. B. mehrere Lieferorte)Ja; Empfang nach Abspracheurn:cen.eu:en16931:2017#conformant#urn:factur-x.eu:1p0:extended
XRECHNUNGReferenzprofil: XRechnung (nur CII) in der PDFJaurn:cen.eu:en16931:2017#compliant#urn:xeinkauf.de:kosit:xrechnung_3.0

Stand 08.10.2026, Quelle: FeRD: FAQ zu ZUGFeRD, Stand 07.09.2026, ProfileStand 08.10.2026, Quelle: FeRD/AWV: ZUGFeRD-Beispielrechnungen 2.5.2Stand 08.10.2026, Quelle: KoSIT: Spezifikation XRechnung 3.0.2 (20.06.2024), BT-24Stand 08.10.2026, Quelle: Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Stand 2. Juni 2026, Abschnitt 14.1 Abs. 14

So prüfst du eine ZUGFeRD-Rechnung

  1. PDF in einen Viewer laden: Ziehe die ZUGFeRD-PDF in das Werkzeug. Es liest die eingebettete XML-Datei aus, ohne dass die Datei deinen Rechner verlässt.
  2. Eingebettete Rechnungsdaten finden: Steht bei „Format“ der Hinweis „eingebettet als factur-x.xml“ (oder xrechnung.xml), enthält die PDF strukturierte Rechnungsdaten. Fehlt die XML, ist es eine normale PDF und keine E-Rechnung.
  3. Profil und Version ablesen: Das Werkzeug zeigt das Profil (BASIC, EN 16931, EXTENDED, XRECHNUNG, MINIMUM oder BASIC WL) und bewertet, ob es als E-Rechnung gilt.
  4. Vorprüfung ansehen: Die Vorprüfung rechnet Summen und Steuer nach und prüft die häufigsten Regeln der EN 16931. Jeder Befund nennt den offiziellen Fehlercode.
  5. Sichtteil mit den Daten vergleichen: Maßgeblich sind die XML-Daten. Weicht das PDF-Bild davon ab, gelten die Daten aus der XML.
  6. Bei Bedarf offiziell validieren: Für eine verbindliche Prüfung speicherst du die eingebettete XML und prüfst sie mit dem KoSIT-Validator.

Das BMF empfiehlt bei hybriden Rechnungen ausdrücklich, den XML-Teil selbst sichtbar zu machen, weil er bei Abweichungen maßgeblich ist. Genau das macht das Werkzeug. Das offizielle Prüfwerkzeug der KoSIT ist der KoSIT-Validator; er prüft die XML-Datei.

Stand 08.10.2026, Quelle: BMF-FAQ zur E-Rechnung, Stand März 2026, Frage 12aStand 08.10.2026, Quelle: KoSIT: Validator 1.6.3

Häufige Probleme bei ZUGFeRD-Rechnungen

  • Normale PDF ohne eingebettete XML: keine E-Rechnung. Bitte den Absender um eine E-Rechnung, wenn für die Rechnung die Pflicht gilt (siehe Pflicht ab wann?).
  • Profil MINIMUM oder BASIC WL: Die Datei ist nur eine Buchungshilfe.
  • Summen in der XML weichen vom PDF ab: Es gilt die XML; die Vorprüfung zeigt die nachgerechneten Beträge.
  • Fehlercodes wie BR-CO-10 oder BR-S-08 bei der Validierung: Erklärungen unter Fehlercodes.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, ob eine PDF eine ZUGFeRD-Rechnung ist?

An der eingebetteten XML-Datei. Nach FeRD ist pro PDF genau ein Rechnungsdatendokument zulässig, bezeichnet als „factur-x.xml“ bzw. „xrechnung.xml“. Eine PDF ohne eingebettete Daten ist eine sonstige Rechnung.

Stand 08.10.2026, Quelle: FeRD: FAQ zu ZUGFeRD, Stand 07.09.2026, AufbauStand 08.10.2026, Quelle: Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Stand 2. Juni 2026, Abschnitt 14.1 Abs. 2 Satz 4

Muss ich eine ZUGFeRD-Rechnung validieren?

Nein, eine Validierung ist laut BMF keine Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung. Sie ist aber sinnvoll, und wer bei Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns validiert, darf sich auf das technische Ergebnis verlassen. Den Prüfbericht aufzubewahren bietet sich an.

Stand 08.10.2026, Quelle: BMF-FAQ zur E-Rechnung, Stand März 2026, Frage 7Stand 08.10.2026, Quelle: BMF-Schreiben vom 15.10.2025, Rn. 35a

Was gilt, wenn PDF und XML unterschiedliche Beträge zeigen?

Dann gelten die Daten aus dem strukturierten Teil, also der XML. Vorsteuer kann nur aus dem strukturierten Teil gezogen werden.

Stand 08.10.2026, Quelle: Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Stand 2. Juni 2026, Abschnitt 14.4 Abs. 3Stand 08.10.2026, Quelle: BMF-FAQ zur E-Rechnung, Stand März 2026, Frage 12a

Muss die PDF im Format PDF/A-3 sein?

Laut FeRD sollte sie es sein. Technische Fehler beim PDF/A-Standard sind nach FeRD aber nur als Warnung zu beachten; der Empfänger kann eine korrigierte Fassung anfordern.

Stand 08.10.2026, Quelle: FeRD: FAQ zu ZUGFeRD, Stand 07.09.2026, PDF/A-3

Gilt ZUGFeRD 1.0 noch als E-Rechnung?

Nein. Als E-Rechnung anerkannt ist ZUGFeRD erst ab Version 2.0.1.

Stand 08.10.2026, Quelle: Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Stand 2. Juni 2026, Abschnitt 14.1 Abs. 14Stand 08.10.2026, Quelle: FeRD: FAQ zu ZUGFeRD, Stand 07.09.2026, ZUGFeRD 1.0

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