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XRechnung in PDF umwandeln und drucken
Eine XRechnung wandelst du in ein PDF um, indem du die XML-Datei in einen Viewer lädst und dort „Als PDF speichern“ oder „Drucken“ wählst. Das geht kostenlos hier im Browser, ohne Upload. Wichtig: Das PDF ist nur eine Ansicht – aufbewahren musst du die Original-XML.
Stand 08.10.2026, Quelle: Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Stand 2. Juni 2026, Abschnitt 14b.1 Abs. 1Stand 08.10.2026, Quelle: BMF-Schreiben vom 15.10.2025, Rn. 60
Schritt für Schritt: XRechnung als PDF speichern
- Werkzeug öffnen: Öffne die Startseite von E-Rechnung Klartext. Das Werkzeug läuft im Browser, du musst nichts installieren.
- XRechnung hineinziehen: Ziehe die XML-Datei in das Feld „E-Rechnung hierher ziehen“ oder klicke auf „Datei auswählen“. Die Datei wird nur in deinem Browser gelesen und nicht hochgeladen.
- Rechnung kontrollieren: Du siehst die Rechnung wie auf Papier: Absender, Empfänger, Positionen, Summen, Steuer und Bankverbindung. Die Vorprüfung zeigt, ob Summen und Pflichtangaben stimmen.
- Als PDF speichern: Klicke auf „Als PDF speichern“. Das PDF wird im Browser erzeugt, enthält alle Positionen und trägt auf jeder Seite den Hinweis, dass es eine Ansicht und nicht die Originalrechnung ist.
- Oder drucken: Mit „Drucken“ öffnet sich die Druckansicht deines Browsers. Gedruckt wird nur die Rechnung, ohne Menüs und Hinweise.
- Original aufbewahren: Lege die ursprüngliche XML-Datei unverändert ab. Sie ist die Rechnung; das PDF ist nur eine lesbare Kopie.
Zum Werkzeug: E-Rechnung kostenlos öffnen. Zum Ausprobieren gibt es dort Beispielrechnungen.
Warum eine XRechnung unleserlich aussieht
Eine XRechnung besteht nur aus Daten im XML-Format. Sie dient in erster Linie der maschinellen Verarbeitung; für Menschen wird sie erst durch eine Visualisierungsanwendung lesbar. Öffnest du sie direkt im Editor oder Browser, siehst du nur verschachtelte Einträge wie <cbc:PayableAmount>. Ein Viewer übersetzt diese Felder in eine Rechnung, wie du sie kennst, und Codes wie C62 oder 58 in Klartext („Stück“, „SEPA-Überweisung“).
Stand 08.10.2026, Quelle: Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Stand 2. Juni 2026, Abschnitt 14.1 Abs. 13 Satz 3–5Stand 08.10.2026, Quelle: BMF-FAQ zur E-Rechnung, Stand März 2026, Frage 12a
PDF oder XML: Was du aufbewahren musst
Rechnungen sind acht Jahre aufzubewahren, und zwar grundsätzlich im empfangenen Format. Bei einer E-Rechnung muss zumindest der strukturierte Teil unversehrt in seiner ursprünglichen Form vorliegen. Das selbst erzeugte PDF ersetzt die XML-Datei deshalb nicht. Speichere beides, wenn das PDF für dich praktisch ist, aber gib für Buchhaltung und Archiv immer die Original-Datei weiter.
Stand 08.10.2026, Quelle: § 14b UStG, Abs. 1Stand 08.10.2026, Quelle: Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Stand 2. Juni 2026, Abschnitt 14b.1 Abs. 1Stand 08.10.2026, Quelle: BMF-Schreiben vom 15.10.2025, Rn. 60
Positionen nach Excel übernehmen
Mit „Positionen als CSV“ erhältst du alle Positionen als Tabelle: Semikolon als Trennzeichen, Komma als Dezimalzeichen und UTF-8 mit Kennung, damit Excel Umlaute richtig anzeigt. Das ist praktisch für Vergleiche mit Bestellungen oder Lieferscheinen.
Wenn etwas nicht klappt
- „Die XML-Datei ist beschädigt“: Die Datei ist unvollständig oder keine XML. Bitte den Absender um eine neue Datei.
- „Keine bekannte Rechnung“: Die Datei ist XML, aber keine Rechnung nach UBL oder CII, zum Beispiel ein Lieferavis.
- Fehler in der Vorprüfung: Was ein Code wie BR-CO-10 bedeutet, steht unter Fehlercodes.
- Normale PDF statt E-Rechnung: Das Werkzeug erkennt PDFs ohne eingebettete Daten. Mehr dazu unter ZUGFeRD-Rechnung prüfen.
Häufige Fragen
Ist das erzeugte PDF eine gültige Rechnung?
Nein. Rechtlich ist die XML-Datei die Rechnung. Das PDF ist eine lesbare Darstellung zur Ansicht und zum Weiterreichen im Haus. Aufbewahren musst du die E-Rechnung in ihrem empfangenen Format.
Stand 08.10.2026, Quelle: Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Stand 2. Juni 2026, Abschnitt 14b.1 Abs. 1 Satz 2 und 4Stand 08.10.2026, Quelle: BMF-Schreiben vom 15.10.2025, Rn. 60
Muss ich eine E-Rechnung überhaupt ausdrucken oder als PDF ablegen?
Nein. Eine zusätzliche menschenlesbare Fassung ist nicht erforderlich. Ein PDF ist nur eine Hilfe zum Lesen.
Stand 08.10.2026, Quelle: Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Stand 2. Juni 2026, Abschnitt 14.4 Abs. 3
Gibt es auch einen Viewer der Finanzverwaltung?
Ja. Das BMF nennt den E-Rechnungs-Viewer im ELSTER-Portal; daneben gibt es kostenfreie Angebote privater Anbieter.
Stand 08.10.2026, Quelle: BMF-FAQ zur E-Rechnung, Stand März 2026, Frage 12a
Funktioniert das auch mit ZUGFeRD-Rechnungen?
Ja. Eine ZUGFeRD-Rechnung ist schon eine PDF, maßgeblich sind aber die eingebetteten XML-Daten. Das Werkzeug zeigt die XML-Daten an, so wie es das BMF empfiehlt, und kann daraus ebenfalls ein PDF erzeugen.
Stand 08.10.2026, Quelle: BMF-FAQ zur E-Rechnung, Stand März 2026, Frage 12a
Werden Umlaute und Sonderzeichen richtig dargestellt?
Ja. Das PDF bettet eine Schrift mit lateinischen, griechischen und kyrillischen Zeichen ein (Noto Sans, freie Lizenz), also auch Umlaute, ß, €, Ł oder č.
XRechnung jetzt als PDF speichernDatei hineinziehen, prüfen, als PDF speichern oder drucken. Alles bleibt in deinem Browser.
Zum WerkzeugAllgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich an deine Steuerberatung. Wie die Angaben belegt sind, steht unter Quellen und Methodik.