100 % lokal – nichts wird hochgeladen
XRechnung oder ZUGFeRD: der Unterschied
Eine XRechnung ist eine reine XML-Datei, eine ZUGFeRD-Rechnung eine PDF mit eingebetteter XML-Datei. Beide sind zulässige E-Rechnungen; bei ZUGFeRD gilt das ab Version 2.0.1 und nicht für die Profile MINIMUM und BASIC-WL. Für Rechnungen an den Bund ist grundsätzlich XRechnung vorgeschrieben.
Stand 08.10.2026, Quelle: Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Stand 2. Juni 2026, Abschnitt 14.1 Abs. 12–14Stand 08.10.2026, Quelle: E-Rechnung Bund: Übertragungskanal Peppol
Vergleichstabelle
| Merkmal | XRechnung | ZUGFeRD / Factur-X |
|---|---|---|
| Aufbau | Reine XML-Datei, für Menschen ohne Viewer nicht lesbar | PDF (PDF/A-3) mit eingebetteter XML-Datei: Sichtteil plus Datenteil |
| Syntax | UBL 2.1 oder UN/CEFACT CII | UN/CEFACT CII |
| Herausgeber | KoSIT im Auftrag des IT-Planungsrats | FeRD (Deutschland) gemeinsam mit FNFE-MPE (Frankreich) |
| Aktuelle Version | 3.0.2 (3.0 in Kraft mindestens bis 31.07.2027) | 2.5.2 (veröffentlicht 04.08.2026) |
| Profile | Kern-Standard, dazu Extension und CVD | MINIMUM, BASIC WL, BASIC, EN 16931 (COMFORT), EXTENDED, Referenzprofil XRECHNUNG |
| Gilt als E-Rechnung (B2B) | Ja | Ja ab Version 2.0.1, außer MINIMUM und BASIC-WL |
| Was ist maßgeblich? | Die XML-Datei | Der XML-Teil; bei Abweichungen geht er dem PDF-Bild vor |
| Rechnungen an den Bund | Grundsätzlich vorgeschrieben | Nur im Profil XRECHNUNG und als reine XML-Datei |
| Typisch für | Öffentliche Auftraggeber, automatisierte Buchhaltung | Unternehmen, deren Kunden die Rechnung auch ohne Software lesen sollen |
Stand 08.10.2026, Quelle: Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Stand 2. Juni 2026, Abschnitt 14.1 Abs. 12–14 und 14.4 Abs. 3Stand 08.10.2026, Quelle: KoSIT: Versionen und Bundles der XRechnungStand 08.10.2026, Quelle: FeRD: ZUGFeRD 2.5.2 (04.08.2026)Stand 08.10.2026, Quelle: FeRD: FAQ zu ZUGFeRD, Stand 07.09.2026, Profile und PDF/A-3Stand 08.10.2026, Quelle: E-Rechnung Bund: Übertragungskanal Peppol
XRechnung kurz erklärt
XRechnung ist der deutsche Standard für E-Rechnungen auf Grundlage der europäischen Norm EN 16931. Die Rechnung besteht nur aus Daten im XML-Format. Das macht sie ideal für die automatische Verarbeitung, aber ohne Viewer unlesbar. Die KoSIT pflegt den Standard und gibt die Prüfregeln heraus, die du unter Fehlercodes erklärt findest. Anders als bei ZUGFeRD darf bei XRechnung nur die gültige Version eingesetzt werden.
Stand 08.10.2026, Quelle: Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Stand 2. Juni 2026, Abschnitt 14.1 Abs. 13Stand 08.10.2026, Quelle: KoSIT: XRechnungStand 08.10.2026, Quelle: FeRD: FAQ zu ZUGFeRD, Stand 07.09.2026, Ältere Versionen
ZUGFeRD kurz erklärt
ZUGFeRD ist ein hybrides Format: eine PDF-Datei, die man wie gewohnt ansehen und drucken kann, mit einer eingebetteten XML-Datei für die Software. Für die Steuer zählt allein der XML-Teil. Das Profil bestimmt, wie viele Daten im XML stehen. MINIMUM und BASIC WL sind keine E-Rechnungen. Wie du das Profil erkennst, steht unter ZUGFeRD-Rechnung prüfen.
Stand 08.10.2026, Quelle: Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Stand 2. Juni 2026, Abschnitt 14.1 Abs. 14 und 14.4 Abs. 3Stand 08.10.2026, Quelle: FeRD: FAQ zu ZUGFeRD, Stand 07.09.2026, Profile
Welches Format für welchen Fall?
| Du … | Empfehlung | Warum |
|---|---|---|
| stellst Rechnungen an Behörden des Bundes | XRechnung | Grundsätzlich vorgeschrieben; Adressierung über die Leitweg-ID |
| stellst Rechnungen an Unternehmen, die teils noch von Hand buchen | ZUGFeRD im Profil EN 16931 | Lesbar wie eine PDF und zugleich maschinenlesbar; FeRD empfiehlt EN 16931 für EU-konforme Rechnungen |
| tauschst Rechnungen vollautomatisch mit großen Kunden aus | Das Format, das ihr vereinbart (häufig XRechnung oder ZUGFeRD EN 16931/EXTENDED) | Format und Übermittlungsweg sind zivilrechtlich zu klären; EXTENDED braucht laut FeRD eine Absprache |
| bekommst eine E-Rechnung und willst sie lesen | Egal – beides öffnet das Werkzeug | Für die Ablage gilt: das Original unverändert aufbewahren |
| bist Kleinunternehmer | Keine Pflicht; freiwillig ist beides möglich | Siehe Kleinunternehmer |
Stand 08.10.2026, Quelle: E-Rechnung Bund: Übertragungskanal PeppolStand 08.10.2026, Quelle: BMF-FAQ zur E-Rechnung, Stand März 2026, Frage 6Stand 08.10.2026, Quelle: FeRD: FAQ zu ZUGFeRD, Stand 07.09.2026, ProfileStand 08.10.2026, Quelle: Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Stand 2. Juni 2026, Abschnitt 14.1 Abs. 4 Satz 7 und Abs. 12 Satz 5Stand 08.10.2026, Quelle: BMF-Schreiben vom 15.10.2025, Rn. 60
Häufige Fragen
Ist ZUGFeRD eine E-Rechnung?
Ja, ab Version 2.0.1 – außer in den Profilen MINIMUM und BASIC-WL. Diese beiden enthalten zu wenige Angaben und gelten nur als Buchungshilfe.
Stand 08.10.2026, Quelle: Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Stand 2. Juni 2026, Abschnitt 14.1 Abs. 14Stand 08.10.2026, Quelle: FeRD: FAQ zu ZUGFeRD, Stand 07.09.2026, Profile
Muss ich als Empfänger beide Formate annehmen?
Eine E-Rechnung kannst du nicht einfach zurückweisen, um eine Papier- oder PDF-Rechnung zu bekommen. Welches zulässige Format und welchen Übermittlungsweg ihr nutzt, klärt ihr aber zivilrechtlich untereinander.
Stand 08.10.2026, Quelle: Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Stand 2. Juni 2026, Abschnitt 14.1 Abs. 4, 5 und 12
Welche Version von XRechnung ist aktuell?
Aktuell gilt XRechnung 3.0.2; Version 3.0 bleibt mindestens bis 31.07.2027 in Kraft. Von XRechnung 4.0 gibt es seit dem 15.09.2026 eine Vorversion, die noch nicht für den produktiven Einsatz gedacht ist; die finale Fassung kommt laut KoSIT voraussichtlich im Frühjahr 2027.
Stand 08.10.2026, Quelle: KoSIT: Versionen und Bundles der XRechnungStand 08.10.2026, Quelle: KoSIT: XRechnung 4.0 (Vorversion vom 15.09.2026)
Was ist Factur-X?
Factur-X ist die französische Bezeichnung desselben Formats. ZUGFeRD 2.5.2 entspricht Factur-X 1.09.2.
Stand 08.10.2026, Quelle: FeRD: ZUGFeRD 2.5.2 (04.08.2026)
Welches Format verlangt der Bund?
Für E-Rechnungen an die Bundesverwaltung ist grundsätzlich XRechnung in der gültigen Fassung zu verwenden. Andere Standards sind möglich, wenn sie die Vorgaben erfüllen, zum Beispiel ZUGFeRD im Profil XRECHNUNG als reine XML-Datei.
Stand 08.10.2026, Quelle: E-Rechnung Bund: Übertragungskanal Peppol
E-Rechnung jetzt öffnenXRechnung oder ZUGFeRD-Datei im Browser anzeigen, prüfen und als PDF speichern. Nichts wird hochgeladen.
Zum WerkzeugAllgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich an deine Steuerberatung. Wie die Angaben belegt sind, steht unter Quellen und Methodik.